Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen und Fachbeiträgen

Der Experten-Beirat für Google zum Recht auf Vergessenwerden bittet um Stellungnahmen und Fachbeiträge aus der Öffentlichkeit zu den Fragen, die im kürzlich ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgeworfen wurden. Die im Rahmen dieses Aufrufs eingehenden Beiträge werden vom Experten-Beirat evaluiert, um Personen auszuwählen, die ihre Erkenntnisse bei den geplanten Sitzungen des Beirats vor Ort darlegen.

Um das Verständnis für die im Urteil aufgeworfenen Fragen zu vertiefen, bittet der Experten-Beirat um Stellungnahmen und Fachbeiträge unter anderem zu folgenden Themen:

Der Experten-Beirat wird in mehreren öffentlichen Sitzungen tagen, in denen geladene Experten ihre Erkenntnisse vorstellen werden. Die Experten, die in diesem Rahmen ihre Stellungnahmen präsentieren, werden zum Großteil aus den Einsendungen zu diesem Aufruf ausgewählt. Die ersten Sitzungen sind zu den folgenden Terminen geplant:

Wir hoffen, einige weitere Sitzungen in Europa Ende Oktober und Anfang November durchführen zu können. Bitte nennen Sie uns die Daten, an denen es für Sie möglich wäre zu präsentieren. Für die Planung der Sitzungen und unsere Auswahl sind Ihre Angaben wichtig.

Kommentare können bis zum 11. August 2014 über das nachfolgende Web-Formular eingereicht werden. Sie können Ihre Stellungnahmen auch nach dem 11. August einreichen. Diese werde vom Experten-Beirat gelesen, jedoch können wir nicht garantieren, dass Sie Ihre Einreichung dann auch präsentieren können. Wenn Sie bereits Feedback über das allgemeine Webformular gesendet haben, werden diese Kommentare ebenfalls berücksichtigt. Der Beirat begrüßt die Einsendung von Positionspapieren, Forschungsergebnissen und Gutachten, sowie weiteren Stellungnahmen. Wir akzeptieren Einsendungen in allen offiziellen Amtssprachen der EU.

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